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Bedrohung oder Belästigung per WhatsApp: Was tun, und wie Sie die Nachrichten sichern

Bedrohung oder Belästigung per WhatsApp: was Sie zuerst tun, wie Sie Nachrichten und Sprachnachrichten sichern, bevor Sie blockieren oder melden, und wo Sie Anzeige erstatten.

WhatsApp-Bedrohungen als PDF geordnet

Wenn Sie in akuter Gefahr sind, rufen Sie 110 oder 112. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016. Opferhilfe des WEISSER RING: 116 006.

Bei einer Drohung oder Belästigung möchte man die Nachricht sofort löschen und den Absender blockieren. Blockieren ist in Ordnung — aber sichern Sie vorher eine Kopie, denn was Sie löschen, können Sie später niemandem mehr zeigen.

1. Chat behalten #

Löschen Sie weder das Gespräch noch einzelne Nachrichten oder Sprachnachrichten, auch nicht die, die Sie lieber nicht mehr sehen möchten. Leiten Sie sie nicht an andere weiter, um sie zu „sichern“: Das Original bleibt dadurch nicht besser erhalten, und der Inhalt verbreitet sich weiter.

Notieren Sie außerdem die Telefonnummer des Absenders. Öffnen Sie den Chat, tippen Sie oben auf den Namen und machen Sie einen Screenshot der Kontaktinfo. Der WhatsApp-Export zeigt den Namen so, wie er in Ihrem Telefon gespeichert ist, nicht die Nummer.

2. Exportieren — mit Medien #

Drohungen kommen oft als Sprachnachricht, und die bleiben nur erhalten, wenn Sie mit Medien exportieren.

  1. Öffnen Sie den Chat auf dem Telefon.
  2. Android: ⋮ → Mehr → Chat exportieren. iPhone: auf den Namen tippen → Chat exportieren.
  3. Wählen Sie Medien einbeziehen und speichern Sie die Datei nicht nur auf dem Telefon (per E-Mail an sich selbst, Cloud-Speicher).

Anleitungen: Android, iPhone. Wenn weiter Nachrichten kommen, exportieren Sie später erneut: Ein neuer Export enthält den ganzen Chat bis zu diesem Tag.

3. Danach blockieren oder melden #

In WhatsApp verhindert Blockieren neue Nachrichten; Melden schickt WhatsApp die letzten Nachrichten und kann zur Sperrung des Kontos führen. Wenn der Melde-Dialog zusätzlich anbietet, den Chat zu löschen, prüfen Sie vorher, dass Sie ihn exportiert haben.

4. Anzeige erstatten #

  • Bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes; schriftlich auch bei der Staatsanwaltschaft.
  • Frist: Manche Delikte, etwa Beleidigung, werden nur auf Strafantrag verfolgt, der innerhalb von drei Monaten gestellt werden muss. Warten Sie nicht.

Ob das, was passiert, strafbar ist, müssen Sie nicht wissen. Schildern Sie es, bringen Sie die Nachrichten mit und überlassen Sie die Bewertung den Behörden. Belästigung durch Kollegen oder Vorgesetzte kann auch arbeitsrechtlich eine Rolle spielen — siehe WhatsApp mit dem Arbeitgeber.

5. Lesbar machen #

Wer die Anzeige aufnimmt oder Sie anwaltlich vertritt, muss das Gespräch lesen, oft ein langes, mit Sprachnachrichten, die niemand einzeln anhört. Laden Sie die .zip bei Zap2Doc hoch: Sie erhalten ein PDF mit allen Nachrichten in Reihenfolge, mit Datum, Uhrzeit und Absender, Fotos an ihrer Stelle und transkribierten Sprachnachrichten dort, wo sie gesendet wurden, als Transkription gekennzeichnet. Mit den Seitenzahlen können Sie eine kurze Liste schreiben — „Drohung auf Seite 4, 12. März, 23:10 Uhr“ — und sie mitgeben. Die Vorschau ist kostenlos.

Bewahren Sie den Original-Export und das Telefon auf. Das PDF ist eine Darstellung Ihres Exports. Es ist keine Beglaubigung, kein Gutachten, keine Verwahrungskette (Chain of Custody) und keine Rechtsberatung.

Den Chat in ein lesbares PDF verwandeln →